Richard Neuschwander is located in Stuttgart, Germany on Danneckerstraße 58. Richard Neuschwander is rated 4.3 out of 5 in the category lawyernotary public in Germany. Home - Blaich und Partner Rechtsanwälte mbB Stuttgart
Home Team Christof Blauss Richard Neuschwander Dr. Stefan Kaufmann Aktuelles Rechtsgebiete Aktienrecht Arbeitsrecht Bankrecht Erbrecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Internationale Rechtsbeziehungen Kapitalanlagerecht Mietrecht Produkthaftungsrecht Steuerrecht Urheberrecht Versicherungsrecht Wertpapierrecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Wohnungseigentumsrecht Veröffentlichungen Bankmagazin Bankrecht Versicherungsrecht weitere Rechtsgebiete Kontakt Wegbeschreibung Impressum Willkommen bei Blaich und Partner Rechtsanwälte mbB/Stuttgart
Blaich und Partner ist eine renommierte Anwalts- und Notarkanzlei in Stuttgart. Unsere Rechtsanwaltssozietät, zu der auch ein Anwaltsnotar zählt, überzeugt durch Spezialisierung und ist sowohl beratend als auch bundesweit vor Gericht tätig. Dabei schätzen unsere Mandanten die persönliche Betreuung durch „ihren“ Anwalt, der – unabhängig von einer evtl. Beiziehung weiterer Spezialisten – stets als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Für unsere Mandanten sind wir in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, wobei seit über vier Jahrzehnten ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im Bank- und Kapitalanlagerecht liegt. Ein Partner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Weitere Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit liegen im Handelsrecht und im Gesellschaftsrecht. Auch das Arbeitsrecht, Immobilienrecht (insbesondere Baurecht und Mietrecht), Leasingrecht, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht gehören zu den Spezialgebieten unserer Berufsträger. Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat bei Fragen der Unternehmensnachfolge und des Umwandlungsrechts sowie des Unternehmenskaufs und -verkaufs (M&A), ebenso im Bereich des Erbrechts, zur Seite – nicht zuletzt auch in dem in den letzten Jahren stetig gewachsenen Notariat.
Unsere Mandanten sind vor allem Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Regionalbanken und Spezialfinanzierungsinstitute. Ebenso zählen namhafte Immobilienunternehmen, Bauträger, Versicherungen, Leasinggesellschaften sowie Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie zu unserer nationalen und internationalen Mandantschaft.
Zum Nutzen unserer Mandanten kooperieren wir eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Langjährige Beziehungen pflegen wir zu Anwaltskanzleien in nahezu allen Ländern der EU, den USA und in verschiedenen Ländern Lateinamerikas. Eine stetige Kooperation besteht mit der Rechtsanwaltskanzlei „Hildebrand y Mariano/Abogados S.L.“ in Sevilla/Spanien. Blaich und Partner ist Mitglied von ARS LEGIS International, einem internationalen Netzwerk von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
Für unsere Mandanten veranstalten wir regelmäßig Workshops und auf Wunsch auch Inhouse-Seminare. Adresse
Blaich und PartnerRechtsanwälte mbBDanneckerstraße 58D-70182 StuttgartTelefon: +49 711 244441-0Telefax: +49 711 244441-18
Info[at]blaichundpartner.comwww.blaichundpartner.comPartnerschaftsgesellschaft mbB, eingetragen beim AG Stuttgart, PR 79
Aktuelles
Fragliches Diesel-Verbot in Stuttgart (Die Verhältnismäßigkeit des flächendeckenden Verkehrsverbotes für Diesel-Fahrzeuge ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 (Az. 7 C 30.17) weiter fraglich.)
Blaich und Partner berät Konzert- und Event -Agentur bei strategischer Beteiligung Bankrecht
Die Bank muss den Betrag, den sie einem unerkennbar geschäftsunfähigen Kunden ausgezahlt hat, dem Konto nicht wieder gutschreiben (Kammergericht, Urteil vom 25.2.2019).
Die Klausel „Bankauskunft 25 EUR“ erfasst nur Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden und ist wirksam (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.5.2019). Versicherungsrecht
Der Versicherer, der vom Makler getäuscht wurde, kann den Versicherungsvertrag anfechten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.5.2019).
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass ihm der Makler die Gesundheitsfragen falsch erläuterte (OLG Hamm, Urteil vom 5.12.2018).
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